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Nicole Rinau

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Nicole Rinau

Im  Jahr 1979 in Eberswalde geboren, habe ich dort nicht nur erfolgreich Handball gespielt, sondern auch mein Abitur absolviert und dann Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit Schwerpunkt Kriminologie, Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und internationales Strafrecht studiert. Ich habe im Februar 2006 das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Im Anschluss habe ich von August 2006 bis August 2008 das Referendariat im Bezirk des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, genauer am Landgericht Neuruppin, absolviert. Dieses habe ich erfolgreich mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen beendet.

Bereits im Referendariat war ich für die Rechtsanwaltskanzlei Bümlein tätig und übernahm hier nach meiner Rechtsanwaltszulassung im Oktober 2008 das sozialrechtliche Dezernat, sowie das russische Familienrechtsdezernat. Im Jahr 2011 schloss ich erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht ab und erhielt 2012 die Zulassung als Fachanwältin für Sozialrecht von der Rechtsanwaltskammer Berlin. Ende 2014 absolvierte ich zudem erfolgreich den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs für Familienrecht, die Fachanwaltszulassung erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer Berlin im Jahr 2017. Zudem betreue ich die Auftritte der Kanzlei auf unserer Homepage, sowie in den sozialen Medien der Rechtsanwaltskanzlei Bümlein.

Meine rechtlichen Tätigkeitsschwerpunkte liegen beim Familien- und Sozialrecht und hier nunmehr nach Übernahme des thailändischen Familienrechtsdezernats insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Thailandbezug. So bin ich Expertin für die Erstellung und Prüfung deutsch-thailändischer Eheverträge, sowie die Beratung und Vertretung bei deutsch-thailändischen Ehescheidungen und anderweitigen familienrechtlichen Streitigkeiten, sowie Adoptionen von thailändischen (Stief-)Kindern. Ich vertrete hierbei deutsche und thailändische Mandantinnen und Mandanten mit weltweiten Wohnsitzen.

Häufiger erstelle ich auch rechtliche Expertisen für Mandanten oder Anwaltskollegen bei Rechtsfragen rund um Thailand und das thailändische Recht.  Gegebenenfalls arbeite ich dafür auch mit Kanzleien in Thailand oder Vietnam zusammen.

Insbesondere praktische Erfahrungen habe ich zudem beim Thema internationale Kindesentführung. Hier berate ich nicht nur vorbeugend und für den Fall einer bereits eingetretenen Kindesentführung, sondern vertrete Sie umgehend bei den überaus komplexen Sachverhalten. Im Fall 10926/09 habe ich über 11 Jahre lang die deutschen Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach einer Kindesent- und erfolgreichen Rückführung auf Schadenersatz gegen das Land, in welches das Kind entführt und zurückgehalten wurde, vertreten. Das Urteil der 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stellte wie  von mir beantragt am 14.01.2020 eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) fest und verurteile den beklagten Staat zu einer Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung in 6-stelliger Höhe an die Beschwerdeführer, CASE OF RINAU v. LITHUANIA (Application no. 10926/09)

Zudem berate und vertrete ich zum Thema Adoption von Stiefkindern mit anderer Nationalität und Leihmutterschaftssachen und vertrete Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Im Jahr 2019 und 2020 bin ich gelistet im FOCUS-Spezial „Deutschlands Top-Anwälte“ im Fachbereich Familienrecht. Die Listung ergibt sich für 2019 z.B. aus der Befragung von fast 24.000 Fachanwälten verschiedener Fachrichtungen durch das Statistikportal Statista im Auftrag des FOCUS-Spezial. Insgesamt gibt es in Deutschland zum 1.1.2019 laut 165.104 zugelassene Rechtsanwälte, davon laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer Stand 1.1.2019 genau 9.455 Fachanwälte für Familienrecht, allein 381 in Berlin. Von den Kollegen bei der FOCUS-Befragung unter die 104 Top-Familienrechtler 2019 deutschlandweit gewählt worden zu sein, ist mir daher eine große Ehre und Ansporn zugleich.

Seit Januar 2018 bin ich zudem Dozentin für das Lernfeld „Rechtliche Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln“ im Rahmen der staatlich anerkannten Ausbildung für Altenpfleger an der AGUS Altenpflegeschule Oranienburg und habe seit 2019 dort auch die Ausbildung im Fach Recht an der AGUS Gesundheits- und Krankenpflegeschule Oranienburg übernommen. Zudem doziere ich an der AGUS Weiter- und Fortbildungsakademie z.B, bei Inhouse-Schulungen in Pflegeeinrichtungen.

Ich selbst bilde mich auch regelmäßig in den Fachbereichen Familienrecht und Sozialrecht durch Teilnahme an Präsens- und Onlineveranstaltungen fort, teilweise in Form von mehrtätigen Fortbildungslehrgängen im Ausland.

Zudem habe ich regelmäßig in der Printausgabe des deutsch-thailändischen „Farang“ (mittlerweile eingestellt) publiziert, auch nachzulesen unter http://www.farang.de/Magazin/INHALT/rechtsfragen.HTML, und berate ehrenamtlich im thailändischen Tempel Wat Buddhavihara in Berlin. Meine Kollegin Nadejda Bümlein und ich werden zudem des öfteren zu Veranstaltungen von thailändischen Vereinen, Ministerien und der Botschaft im In- und Ausland als Vortragende eingeladen.

Darüber hinaus bin ich Mitglied beim Deutschen und Berliner Anwaltverein e.V. und bei dessen Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht, dem Deutschen Sozialrechtsverband e.V., sowie beim Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.

Ich bin verheiratet und habe einen Sohn, geboren 2012, und eine Stieftochter, geboren 2005.

Details

Familienrecht und Sozialrecht

Familienrecht und Sozialrecht

Anwältin und Fachanwältin

 

AdresseKurfürstendamm 157
D-10709 Berlin
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9:00-15:00
Donnerstag
9:00-19:00
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