Wir sind bei allen Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis, aber auch bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten für Sie da.
Für Arbeitnehmer
Kündigungsschutzklagen: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, lassen Sie diese auf jeden Fall anwaltlich überprüfen. In den meisten Fällen kann ein vorteilhaftes Ergebnis erzielt werden.
Abmahnungen: Wenn Sie abgemahnt wurden und Sie Fragen haben, ob die Abmahnung berechtigt ist und was man tun kann, helfen wir Ihnen gern weiter.
Gehaltszahlungen: Ihr Arbeitgeber hat nicht bezahlt oder Sie sind sich nicht einig, ob Ihnen besondere Ansprüche zustehen? Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Zeugnis: Sie sind mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden oder haben gar keines erhalten? Wir unterstützen Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber bei der Formulierung eines angemessenen Zeugnisses, notfalls auch in der gerichtlichen Geltendmachung.
Diskriminierung: Leider sind die Zeiten, in denen Arbeitnehmer/innen wegen des Geschlechts, einer Behinderung oder sonstiger persönlicher Umstände benachteiligt werden, immer noch nicht vorbei. Zum Glück schützt das AGG (das sog. „Anti-Diskriminierungs-Gesetz“) jetzt gegen einige Benachteiligungen. Haben Sie den Eindruck, bei der Einstellung, bei einer Beförderung oder bei der Entlohnung ohne sachlichen Grund benachteiligt zu werden, suchen wir mit Ihnen nach Möglichkeiten, hierfür einen Ausgleich zu schaffen.
Auch in allen anderen Fällen, z.B. bei der Prüfung von Vertrags- oder Änderungsangeboten, Versetzungen, Fragen zum Mutterschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsabgeltungsansprüchen, Rechten des Betriebsrats usw. stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für Arbeitgeber
Kündigungen: Das Gesetz macht es Arbeitgebern nicht immer leicht, ihre Interessen wahrzunehmen. Gerade bei Kündigungen sind viele Dinge zu beachten – ein kleiner Fehler kann die Kündigung unwirksam machen und wegen der Annahmeverzugslohn-Ansprüche sehr teuer werden.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um solche Fehler zu vermeiden.
Vertragsgestaltung: Aufgrund sich ändernder Rechtsprechung sollten Arbeitsverträge von Zeit zu Zeit überprüft und der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Auch individuelle Regelungen sollten immer von einem Anwalt dahin gehend geprüft werden, ob sie wirksam sind und ob sie zu dem Ziel führen, welches Sie erreichen möchten.
Arbeitsgenehmigungen: Sie möchten einen Mitarbeiter einstellen, der noch eine Arbeitserlaubnis benötigt oder gar Personal aus dem Ausland nach Deutschland holen? Wir beraten Sie kompetent sowohl hinsichtlich der arbeitsvertraglichen Gestaltung UND zu den aufenthaltsrechtlichen Fragen.
Für Arbeitgeber bieten wir auch in allen anderen Fragen Unterstützung, z.B. zur Überwachung von Personal, Rechten des Betriebsrats und Ihren Pflichten gegenüber dem Betriebsrat etc.
Beiträge
- 16Mrz
EuGH urteilt: Rufbereitschaft kann bezahlte Arbeitszeit sein
Manchmal zählt jede Minute. Das EuGH-Urteil vom 09.03.2021 – C-580/19 – dufte für viele Berufe der Sozialwirtschaft interessant sein. Demnach kann Rufbereitschaft zur allgemein vergüteten Arbeitszeit zählen. Anlass gab die Klage eines Offenbacher Feuerwehrmannes vor...13DezKosten notwendiger Übersetzungen sind bei Wohnsitz im europäischen Ausland von Prozesskostenhilfe umfasst
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Kündigung wegen Beleidigung des Chefs mittels Emoticon?
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Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 10.05.2016 entschieden, dass Arbeitnehmer, die ihre Anträge per E-Mail oder Fax stellen, keinen Sonderkündigungsschutz genießen, da Elternzeitanträge einer zwingenden Schriftform bedürfen. Eine Rechtsanwaltsangestellte hatte ihren Arbeitsgeber nach der... - 19Okt
Haben Erben einen Anspruch auf finanzielle Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers?
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll nun nach einer Vorlage des Bundesarbeitsgerichts über die Frage entscheiden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließt. Eine Witwe, die...5OktLohnanspruch trotz Beschäftigungsverbot ab 1. Arbeitstag bei Schwangerschaft
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einer schwangeren Arbeitnehmerin trotz Beschäftigungsverbot vom 1. Arbeitstag an der volle Lohn zusteht. Der Arbeitgeber hatte dies zunächst verweigert, da die betroffene Arbeitnehmerin zu keiner Zeit gearbeitet hätte, nachdem...
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