Pflegegrad und Leistungsansprüche selbst ermitteln
Mit der Einführung der Pflegegrade 1 – 5 im Jahr 2017 wurden nicht nur die bis dahin gültigen Pflegestufen abgelöst, sondern auch ein völlig neues System zur Bewertung bzw. Einordnung der Hilfebedürftigkeit von zu pflegenden Personen entwickelt. Für Laien ist dies oft nicht nachvollziehbar bzw. überprüfbar, nach welchen Kriterien die Einstufung erfolgt. Häufig ist die Beurteilung durch den medizinischen Dienst Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen bezüglich der von der Pflegekasse bewilligten Pflegestufe.
Hilfreich ist zunächst die Befassung mit den Begutachtungsrichtlinien des MDK: https://www.pflegebegutachtung.de/uploads/media/downloads/BRi_aktualisierte_Fassung_vom_31.03.2017.pdf
Darüber hinaus gibt es im Internet mittlerweile diverse Pflegegradrechner, mit denen man unverbindlich zum Beispiel vor einem Termin mit dem MDK bereits abschätzen kann, welchen Pflegegrad die zu pflegende Person vermutlich erhalten würde/wird. Man muss sich bei diesen Pflegegradrechnern einfach durch die auch vom MDK abgefragten Module (Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Fähigkeit zur Selbstversorgung, Bewältigung von Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen/Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte und außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung) arbeiten und erhält im Ergebnis eine Einschätzung, welchem Pflegegrad das entspricht.
Zudem kann man einen Überblick über die Hilfen und Hilfsmittel für die jeweiligen Module, sowie die sich aus den Pflegegraden ergebenden Leistungen nach dem SGB XI erhalten.
Pflegegrad: |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
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Pflegesachleistung
§ 36 SGB XI
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0 Euro | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Pflegegeld
§ 37 SGB XI
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0 Euro | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Unterstützungsleistungen für Hilfen
im Alltag Entlastungsbetrag § 45b SGB XI |
125 Euro |
125 Euro |
125 Euro |
125 Euro |
125 Euro |
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI
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0 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Kurzzeitpflege
§ 42 SGB XI
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0 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Wohnumfeldverbesserungen
§ 40 SGB XI
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4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
Vollstationäre Pflege
§ 43 SGB Xl
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125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |