Verhalten bei Festnahmen
- Lassen sie sich den richterlichen Haftbefehl aushändigen, soweit vorhanden
- Keine Äußerung zu den erhobenen Tatvorwürfen
- Nur Namen und Anschrift nennen
- Unverzügliche Benachrichtigung ihrer Anwältin oder ihres Anwaltes
Rechtsanwältin Nadejda G. Bümlein Ich bin in Bulgarien geboren und habe dort meine schulische Ausbildung...
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht Nicole Rinau. Im Jahr 1979 in Eberswalde geboren,...