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EuGH urteilt: Rufbereitschaft kann bezahlte Arbeitszeit sein

Antrag auf Elternzeit erfordert Schriftform

Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 10.05.2016 entschieden, dass Arbeitnehmer, die ihre Anträge per E-Mail oder Fax stellen, keinen Sonderkündigungsschutz genießen, da Elternzeitanträge einer zwingenden Schriftform bedürfen. Eine Rechtsanwaltsangestellte...